Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein?

Um Deinen Verein zu gründen, benötigst Du nur mindestens 7 interessierte Mitglieder und einen Plan, was Du und Dein Mitstreiter*innen in diesem Verein vorhaben. Dann kann es eigentlich schon losgehen.

Unser Tipp: Achte bei den Gründungsmitgliedern schon darauf, dass sie später nicht nur für Sitzungen, sondern auch für die eigentliche Vereinsarbeit zur Verfügung stehen.

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Grundlage für eine Vereinsgründung ist eine Satzung. Außer Deinem Vereinszweck und ein paar wenigen Punkten kannst Du hierfür auf Vorlagen zurückgreifen. Sprich dazu gern David Adler an, der Dir eine geprüfte Mustersatzung zur Verfügung stellen kann und Dich im Detail berät. Bei schwierigeren Rechtsfragen vermittelt er Dich an den Justiziar bei der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern.

Im nächsten Schritt lässt Du den Satzungsentwurf dem Finanzamt Greifswald zukommen. Dort wird geprüft, ob sie den Anforderungen für die Gemeinnützigkeit entspricht. Du solltest nur mit einer durch das Finanzamt geprüften Satzung in die Gründungsversammlung gehen, sonst hast Du im Anschluss Mehrarbeit und zusätzliche Kosten für Notar*in und Amtsgericht.

Hast Du eine auf Gemeinnützigkeit geprüfte Satzung bzw. die vom Finanzamt geforderten Änderungen eingefügt, dann kannst Du in folgender Reihenfolge kurzfristig hintereinander - das geht von einem Tag auf den anderen! - Termine machen für:

  1. die Gründungsversammlung: Hier wird a) die Satzung verabschiedet, b) der Vorstand gewählt und c) das Gründungsprotokoll unterzeichnet.
  2. die Eintragung des Vereins durch den/die Notar*in: Dort müssen die gewählten Vorstandsmitglieder (bzw. mindestens 2 davon) persönlich mit den Unterlagen a) und c) im Original erscheinen
  3. die Aufnahme in das Vereinsregister durch das Amtsgericht Neubrandenburg
  4. die Eröffnung eines Bankkontos und
  5. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Greifswald: Dies erfolgt in Form eines so genannten Freistellungsbescheids nach Ausfüllen des "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"

Du willst es noch genauer wissen?

Weitere Hinweise

Stelle für Deinen Verein gleich nach Erhalt des Freistellungsbescheids einen Antrag 

"auf Aufnahme in die bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock geführte Liste der gemeinnützigen Einrichtungen, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind"

Damit hat Dein Verein Anspruch darauf, als eine Art "Spende" Empfänger von Strafzahlungen zu sein.

Zum Antrag Zuwendungsliste Geldbeträge